b) Die Gemeinde Radelfingen weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, die Beschwerdeführenden stellten die Höhe der Gebühren und insbesondere die einzelnen Verfahrenshandlungen nicht konkret in Frage. Es werde lediglich pauschal behauptet, bei «richtigem» Vorgehen wären keine Kosten in dieser Höhe angefallen. Eine solche pauschale Bestreitung genüge nicht als Begründung, womit darauf nicht eingetreten werden könne.