Bei korrekter Bearbeitung des ersten Baubewilligungsverfahrens wären daher die Kosten von CHF 4278.– nicht bzw. nicht in dieser Höhe entstanden. Die Gemeinde Radelfingen habe somit unnötigen Aufwand bzw. Kosten verursacht und könne die Kosten auch vor diesem Hintergrund nicht den Beschwerdeführenden auferlegen.