Bei der Kostenregelung im Entscheid zur Baubewilligung vom 9. Februar 2021 handelt es sich somit lediglich um einen Teilentscheid im Kostenpunkt. Dieser ist damit nicht vollständig abgeurteilt und es liegt keine «res iudicata» bezüglich der aufgelaufenen Kosten des 1. Teils des Baubewilligungsverfahrens Nr. 1291 in der Höhe von CHF 4278.– vor.