Dieser Rechnung und der Auflistung der verschiedenen Aufwendungen der Gemeinde Radelfingen ist zu entnehmen, dass offensichtlich nur die Aufwendungen für den 2. Teil des Baubewilligungsverfahrens ab Rückweisung der Angelegenheit durch die BVD in der Höhe von CHF 1207.50 in Rechnung gestellt wurden. So liegen insbesondere alle Daten der einzelnen Aufwendungen nach dem Rückweisungsentscheid der BVD vom 9. März 2020. Entsprechend hat die Gemeinde Radelfingen nur einen Teil der total entstandenen Kosten rechtsgültig verfügt und nicht die ganze Angelegenheit abgeschlossen.