Im Entscheid vom 9. Februar 2021 (Baubewilligung) steht zu den Kosten des Verfahrens lediglich, dass die Kosten «der Bewilligungen, Aufwendungen und Nebenberichte» auf der beigelegten Rechnung ersichtlich seien und dass diese dem Gesuchsteller gemäss Gebührenreglement auferlegt würden.11 Dieser Rechnung und der Auflistung der verschiedenen Aufwendungen der Gemeinde Radelfingen ist zu entnehmen, dass offensichtlich nur die Aufwendungen für den 2. Teil des Baubewilligungsverfahrens ab Rückweisung der Angelegenheit durch die BVD in der Höhe von CHF 1207.50 in Rechnung gestellt wurden.