e) Die Beschwerdeführenden bringen weiter vor, die Baubewilligung vom 9. Februar 2021 sei rechtsbeständig geworden, weswegen die Gemeinde Radelfingen nicht ohne weiteres auf dieses geregelte Rechtsverhältnis zurückkommen könne. Die Gemeinde Radelfingen stellt sich demgegenüber auf den Standpunkt, dass es sich eben gerade nicht um ein bereits geregeltes Rechtsverhältnis handelt. Die Kosten des ersten Teils des Baubewilligungsverfahrens vom 28. August 2018 bis zum 29. August 2019 seien schlichtweg noch nicht verfügt gewesen, sondern nur bezahlt.