Umständen nachvollziehbar, dass die Gemeinde Radelfingen sich im Entscheid vom 9. Februar 2021 (Baubewilligung) lediglich auf die Auflistung der noch nicht bezahlten Kosten für den 2. Teil des Baubewilligungsverfahrens Nr. 1291 beschränkte und die bereits bezahlten Kosten erst auf Ersuchen der Beschwerdeführenden am 8. Juni 2021 förmlich verfügte. Die Gemeinde Radelfingen hatte nicht davon ausgehen müssen, dass die lange unbestritten gebliebene und bezahlte Rechnung plötzlich umstritten würde.