Durch ihre Vorgehensweise seien auch keine angeblich höher zu gewichtenden Rechtsschutzinteressen der Beschwerdeführenden verletzt. Die Beschwerdeführenden hätten als Verursacher die gesamten Kosten des Baupolizei- und Baubewilligungsverfahrens zu tragen. Es wäre im Gegenteil stossend und wider Treu und Glauben, wenn die Gemeinde Radelfingen die tatsächlich angefallenen und bereits bezahlten Gebühren des ersten Teils des Verfahrens an die Beschwerdeführenden zurückzahlen müsste.