Schliesslich führt die Gemeinde Radelfingen auf, die Bezahlung des strittigen Betrags sei bis zum Zeitpunkt der Baubewilligung am 9. Februar 2021 unstrittig gewesen. Hätten die Beschwerdeführenden den Betrag damals im Februar 2021 noch nicht bezahlt gehabt, hätte die Gemeinde Radelfingen im Entscheid vom 9. Februar 2021 (Baubewilligung) die ganzen Gebühren (auch für den ersten Verfahrensteil) verfügt; dasselbe hätte für den Fall gegolten, wenn die Rückzahlung damals bereits verlangt worden wäre.