Nachträglich könne sie nicht weitere Kosten verfügen, weshalb die Kostenverfügung vom 8. Juni 2021 aufzuheben sein. Es gelte darauf hinzuweisen, dass es gemäss eigenen Ausführungen der Gemeinde Radelfingen mit Aufhebung des Entscheids vom 29. August 2019 (Bauabschlag) an einer rechtskräftigen Kostenverfügung fehle und sie dies mit der angefochtenen Verfügung «nachhole». Das Verhalten der Gemeinde Radelfingen verdiene keinen Schutz und ihr Vorgehen verstosse gegen grundlegendste Prinzipien des Verfahrensrechts.