a) Angefochten ist die Kostenverfügung der Gemeinde Radelfingen vom 8. Juni 2021 betreffend das Baugesuch vom 2. Oktober 2018. Bauentscheide, baupolizeiliche Verfügungen und damit zusammenhängende Kostenverfügungen können innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden (Art. 40 Abs. 1 und Art. 49 Abs. 1 BauG6). Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.