5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, führte den Schriftenwechsel durch, holte die Vorakten ein und zog die Archivakten BVD 110/2019/164 bei. Die Gemeinde Radelfingen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 12. August 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne. Mit Eingabe vom 8. September 2021 reichte der Parteianwalt seine Kostennote ein. 6. Auf die Rechtsschriften und die eingeholten Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.