entnommen werden kann: «1. Die oben aufgeführten Kosten für den ersten Teil des Baupolizei- und Baubewilligungsverfahrens vom 28. August 2018 bis am 29. August 2019 betragen CHF 4278.– und werden den Ehegatten C.________ und D.________ gemäss Gebührenreglement der Gemeinde vom 1. Januar 2007 zur Bezahlung auferlegt. Der Betrag wurde am 19. Dezember 2019 bereits beglichen.» 4. Gegen diese Kostenverfügung reichten die Beschwerdeführenden am 9. Juli 2021 Beschwerde bei der BVD ein. Sie stellen folgendes Rechtsbegehren: