und beantragten insbesondere die Aufhebung des Bauabschlags und Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter sei das Baugesuch zur Neubeurteilung an die Gemeinde Radelfingen zurückzuweisen. Mit Rückweisungsentscheid vom 9. März 2020 hiess die BVD im Verfahren RA 110/2019/164 die Beschwerde gut. Sie hob den Entscheid der Gemeinde Radelfingen vom 29. August 2019 (Bauabschlag) und die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 4. Juli 2019 auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Gemeinde Radelfingen zurück. Dieser Entscheid ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. 1 Vgl. Vorakten, pag. rot 1 ff.