1. Mit Entscheid vom 29. August 2019 erteilte die Gemeinde Radelfingen dem nachträglichen Baugesuch der Beschwerdeführenden den Bauabschlag1 und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Gleichzeitig erhob die Gemeinde Radelfingen für «den Bauabschlag, die Aufwendungen und Nebenberichte» Kosten in der Höhe von CHF 4278.–. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 30. September 2019 Beschwerde ein bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion, BVD) und beantragten insbesondere die Aufhebung des Bauabschlags und Erteilung der Baubewilligung.