2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 20 339.65 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne zuständig. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 4200.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer die Parteikosten im Betrag von CHF 5923.50 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.