Auf dem mit der Beschwerde eingereichten Foto vom öffentlichen Spielplatz «K.________» ist zu erkennen, dass es einen Spielturm aus Holz, Holzbänke, einen Tischtennistisch und Bäume hat. Gemäss dieser Fotoaufnahme sieht es so aus, als ob es sich um einen Spielplatz für Kleinkinder handelt, aber nicht um eine grössere hindernisfreie Spielfläche. Auf dem Foto ist jedoch nur ein Teilbereich des gesamten Platzes einsehbar, weshalb nicht einfach davon ausgegangen werden kann, dass der restliche Bereich ebenfalls mit Hindernissen überstellt ist. Dass der öffentliche Spielplatz «K.________» über eine geeignete grössere Spielfläche verfügt, ist aber demzufolge im Ergebnis nicht erstellt.