b) Die Wegdistanz von der Bauparzelle Nr. A.________ zum Wald beträgt mehr als 400 m22, was allerdings unerheblich ist, da der Wald nicht als Ersatz für eine grössere Spielfläche taugt. Denn er ist nicht eben und weist aufgrund der zahlreichen Bäume viele Hindernisse auf.23 Die Wegdistanz von der Bauparzelle Nr. A.________ zum öffentlichen Spielplatz «K.________» beträgt (über den Zugang vom O.________weg her) ca. 310 m. Dies lässt sich aus der Basiskarte im Geoportal des Kantons Bern herausmessen.24 Ob der Spielplatz «K.________» ein tauglicher Ersatz für den Kinderspielplatz auf den Baugrundstücken ist, ist nicht erstellt.