Weil im damaligen Projekt neun 2 ½ - Zimmerwohnungen, achtzehn 3 ½ - Zimmerwohnungen und nur sechs 4 ½ - Zimmerwohnungen geplant waren, resultierte ein Wohnungsmix mit einem deutlich überwiegenden Anteil an Wohnungen mit weniger als vier Zimmern. Somit war die Begründung der damaligen Bauherrschaft nachvollziehbar, dass die Wohnungszusammensetzung stärker auf Personen ohne Kinder als auf Familien ausgerichtet war. Im vorliegend zu beurteilenden Verfahren sind aber gemäss Baugesuch und bewilligten Plänen vier 2 ½ - Zimmerwohnungen, zehn 3 ½ - Zimmerwohnungen, zwanzig 4 ½ - Zimmerwohnungen und acht 5 ½ - Zimmerwohnungen geplant.