Die Bauvorhaben sind aber dennoch nicht vergleichbar, sondern weichen in wesentlichen Punkten voneinander ab: So wurde im damaligen Bauvorhaben nur die grössere Spielfläche unterschritten, aber die erforderlichen Aufenthalts- und Kinderspielplatzflächen konnten erstellt werden. Ausserdem war die Zusammensetzung der Zimmeranzahl der Wohnungen anders als im vorliegend zu beurteilenden Fall. Weil im damaligen Projekt neun 2 ½ - Zimmerwohnungen, achtzehn 3 ½ - Zimmerwohnungen und nur sechs 4 ½ - Zimmerwohnungen geplant waren, resultierte ein Wohnungsmix mit einem deutlich überwiegenden Anteil an Wohnungen mit weniger als vier Zimmern.