b) Eine Herabsetzung wurde in der Praxis etwa bejaht bei einem Bauprojekt mit drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 33 Wohnungen, wo die erforderliche grössere Spielfläche von 400 m2 nicht realisierbar war.19 Auch beim damaligen Bauvorhaben war die Gemeinde mit der Unterschreitung einverstanden und die damalige Bauherrschaft machte geltend, die geplante Überbauung mit Eigentumswohnungen sei nicht auf Familien, sondern auf kinderlose Personen, Konkubinatspaare und Senioren ausgerichtet.