Kiesweg der grösseren Spielfläche weichen würde, hat dies zwar eine Vergrösserung der grösseren Spielfläche zur Folge, aber keine Vergrösserung der anrechenbaren Aufenthalts- und Spielfläche. Daher gelten die Ausführungen zu den anrechenbaren Flächen und der resultierenden Unterschreitung gemäss E. 4.c-d hiervor auch für die Variante mit der grösseren Spielfläche von 500 m2; der wesentliche Unterschied besteht aber darin, dass in der Variante die Spielplatzfläche im Umfang von 95 m2 zugunsten der grösseren Spielfläche weichen müsste.