Auch falls mit dieser Variante die grössere Spielfläche von 500 m2 realisierbar wäre, so ändert dies nichts am Umstand, dass die erforderliche Kinderspielplätzfläche von 730.5 m2 deutlich unterschritten wird: An der Gesamtfläche der Bauparzellen und der nicht anrechenbaren Flächen (der Gebäude, der Privatgärten, der schmalen Kieswege am Bauparzellenrand und der Eingangsbereiche) hat sich nichts wesentlich geändert. Lediglich die Privatgärten im Bereich der grösseren Spielfläche würden in der Variante kleiner ausfallen und ein ohnehin nicht anrechenbarer Kiesweg (zwischen Privatgärten und grösserer Spielfläche gelegen) würde wegfallen. Weil eine kleine Teilfläche der Privatgärten sowie ein