b) Ob die grössere Spielfläche gemäss eingereichtem Nachweis «Machbarkeit 500 m2» tatsächlich 500 m2 beträgt, kann anhand des eingereichten kleinen Plans nicht genau überprüft werden. Vielleicht wird die dort ausgewiesene Fläche von 500 m2 gerade knapp eingehalten, aber möglicherweise auch ein wenig unterschritten. Auch falls mit dieser Variante die grössere Spielfläche von 500 m2 realisierbar wäre, so ändert dies nichts am Umstand, dass die erforderliche Kinderspielplätzfläche von 730.5 m2 deutlich unterschritten wird: