insgesamt 903 m2 aus, wovon 573 m2 auf Spiel und Aufenthaltsbereiche zwischen den beiden Gebäuden, 230 m2 auf Spiel- und Aufenthaltsbereiche auf den Kieswegen und 100 m2 auf einen Teil des Bereichs der Fussgänger- und Langsamverkehrerschliessung fallen. Nicht eingerechnet werden die Privatgärten der Familienwohnungen.