d) Wenn von der gemäss bewilligtem Plan über den Nachweis der Spiel- und Aufenthaltsbereiche mit 550 m2 ausgewiesenen Fläche für den Aufenthaltsbereich die Kieswege und die beiden Eingangsbereiche in Abzug gebracht werden, resultiert eine anrechenbare Fläche von höchstens ca. 240 m2. Zusammengerechnet mit den auf dem bewilligten Plan ausgewiesenen anrechenbaren Spielplatzfläche von 135 m2 und 95 m2, ausmachend 230 m2, ergibt dies eine anrechenbare Fläche von 470 m2; die erforderliche Aufenthaltsfläche von 40 m2 ist somit realisierbar, aber bei Weitem nicht die erforderliche Kinderspielplätzfläche von 730.5 m2; diese wird mit 430 m2 anrechenbarer Fläche stark unterschritten.