c) Nach Konsultation der beiden bewilligten Pläne über den Nachweis der Spiel- und Aufenthaltsbereiche und über die Umgebungsgestaltung wird ersichtlich, dass allerdings nicht sämtliche ausgewiesenen Spiel- und Aufenthaltsflächen vollständig anrechenbar sind: Die am Rande der Parzelle verlaufenden Kieswege können nicht angerechnet werden. Diese sind mit 1.5 m und 1.2 m zu schmal, weil die Spiel- und Aufenthaltsbereiche in der Regel eine minimale nutzbare Breite von 5 m aufweisen müssen.10