45 Abs. 2 BauV sind aber trotzdem mindestens 20 m2 pro Gebäude, also insgesamt 40 m2 Aufenthaltsfläche vorzusehen. Zusammen mit der Kinderspielplatzfläche ergibt dies eine Gesamtfläche von 770.5 m2. Da in den zwei Gebäuden insgesamt 38 Wohnungen mit mindestens drei Zimmern vorgesehen sind, handelt es sich um eine Wohnsiedlung, für die zudem eine grössere Spielfläche im Umfange von 500 m2 erstellt werden muss. Für das Bauvorhaben müsste somit eine Gesamtfläche von 1270.5 m2 für Spiel- und Aufenthaltsflächen zur Verfügung stehen.