Für die Aufenthaltsbereiche sei angesichts der Hauptnutzungsfläche zuzüglich Konstruktionsfläche aller Wohnungen von 5046 m2 eine Fläche von 252.3 m2 vorzusehen. Weil die geplanten Mehrfamilienhäuser über grosszügige Terrassen und Balkone verfügen, welche die Funktion der Aufenthaltsbereiche teilweise erfüllen, seien nur die Mindestflächen von 20 m2 pro Haus, ausmachend von 40 m2 nachzuweisen. Die Mindestfläche für Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche betrage vorliegend somit insgesamt 752.65 m2;