Gemäss dem Nachweis Spiel- und Aufenthaltsbereiche vom 22. Dezember 2020 werde die Fläche der Aufenthalts- und Kinderspielplätze insgesamt eingehalten. Das projektierte Bauvorhaben sei auf den letzten grösseren Bauparzellen des J.________ vorgesehen. Das Quartier sei vorwiegend mit Einfamilien- und einigen Mehrfamilienhäusern überbaut. Auf Grund der gesamthaft sehr tiefen Dichte verfüge das Quartier über viele Grünflächen. Zudem befinde sich ca. 150 m entfernt der öffentliche Spielplatz «K.________» (Parzelle Nr. L.________) und ca. 400 m entfernt der Wald (M.________). Daher rechtfertige es sich, die Bauherrschaft von der Erstellung der grösseren Spielfläche gemäss Art.