3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die bewilligten Pläne ein. Die Gemeinde beantragt die Abweisung der Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit auf diese eingetreten werden könne. Die Beschwerdegegnerin beantragt ebenfalls die Abweisung der Beschwerde, soweit auf die Beschwerde einzutreten sei; der angefochtene Gesamtentscheid sei zu bestätigen und der Beschwerdeführer zu verurteilen, die Verfahrenskosten sowie der Beschwerdegegnerin eine Entschädigung für die anwaltliche Vertretung im Beschwerdeverfahren zu bezahlen.