3. Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl hat der Beschwerdeführerin die Parteikosten von CHF 2926.20 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 4. Die Vorakten gehen zurück an die Gemeinde Urtenen-Schönbühl zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Urtenen-Schönbühl, Gemeindeverwaltung, mit Beilage gemäss Ziff. 4, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat 18 Siehe Unternehmens-Identifikationsnummer-Register, einsehbar unter: https://www.uid.admin.ch