betroffenen Person oder ihrer Zustimmung. So kommt eine Sistierung in Betracht, wenn eine Rechtsänderung kurz bevorsteht, die für den Verfahrensausgang wesentlich ist. Neue Vorschriften müssen aber beschlossen oder zumindest öffentlich aufgelegt sein, um die Einstellung zu rechtfertigen.11 Weitere Sistierungsgründe können sich aus spezialgesetzlichen Normen ergeben.12