Steht eine Vielzahl gleichartiger Rechtsverhältnisse zur Diskussion, sollen die Streitfragen wenn möglich in einem Musterprozess beurteilt werden.10 Die Praxis lässt die Einstellung des Verfahrens aus Gründen der Prozessökonomie auch in weiteren, gesetzlich nicht erwähnten Fällen zu. Hier bedarf es jedoch eines entsprechenden Antrags der