a) Angefochten ist eine Sistierungsverfügung, die im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens ergangen ist. Verfügungen über die Einstellung des Verfahrens stellen verfahrensleitende Zwischenverfügungen dar (Art. 38 und Art. 61 Abs. 1 Bst. c VRPG2). Nach dem Grundsatz der Einheit des Verfahrens sind solche Verfügungen mit dem gleichen Rechtsmittel anfechtbar wie ein Entscheid in der Hauptsache.3 Bauentscheide können innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der BVD angefochten werden (Art. 40 Abs. 1 BauG4). Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.