2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 14. Januar 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung der Verfügung vom 17. Dezember 2020. Von einer Sistierung sei abzusehen und die Vorinstanz sei anzuweisen, das 1/6 BVD 110/2021/10