Sie beabsichtigte deshalb, für den gesamten Perimeter eine verkehrsplanerische Lösung zu schaffen. Zu diesem Zweck sollte das Baubewilligungsverfahren sistiert und eine Erschliessungsüberbauungsordnung erlassen werden. Die BBK gab der Bauerschaft und den Einsprechenden am 20. Oktober 2020 Gelegenheit, zu diesem Vorgehen Stellung zu nehmen. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2020 sistierte sie das Baubewilligungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Planerlassverfahrens zur Übernahme des G.________weges durch die Gemeinde.