c) Der Beschwerdeführer 4 hat dem Beschwerdegegner Parteikosten im Betrag von CHF 1540.35 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn A.________ und Herrn C.________, beide per Adresse Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher B.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher B.________, eingeschrieben - Herrn Fürsprecher K.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Grindelwald, Bauverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat