Die weiteren Rügen des Beschwerdeführers 4 stehen nicht im Zusammenhang mit vorliegend zu beurteilenden Umgebungsarbeiten auf der Bauparzelle Nr. N.________. Der Beschwerdeführer 4 bringt nicht vor, weshalb diese Arbeiten zu einer Versumpfung seiner Liegenschaft führten und belässt es einzig bei Behauptungen. Zusammengefasst sind die Rügen der Beschwerdeführer 3 und 4 bezüglich der Erschliessung unbegründet und ihre Beschwerden diesbezüglich abzuweisen. 6. Zusammenfassung und Kosten