8/14 BVD 110/2021/105 Praxishilfe des AGR «Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen nach Art. 1b BauG»21 konkretisiert, dass Sichtschutzwände bis zu einer Länge von 4 m baubewilligungsfrei erstellt werden können, mithin noch als «kurz» im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Bst. b BewD gelten.