d) Die Gemeinde hält in ihrer Stellungnahme vom 4. August 2021 dazu zusammengefasst fest, die vom Beschwerdeführer 3 beigelegte Messung des Ingenieur- und Vermessungsbüros G.________ AG [Beschwerdebeilage 3] sei falsch, da die Abstände auf die Betonmauer vermasst seien. Weiter seien die Masse der baubewilligten Projektpläne massgebend und die Sichtschutzwand noch gar nicht erstellt. Im Übrigen verweist die Gemeinde auf ihren angefochtenen Bauentscheid vom 2. Juni 2021. e) Nach Art. 6 Abs. 1 Bst. b BewD fallen kurze Sichtschutzwände bis zu einer Höhe von 2 m ebenfalls unter «kleine Nebenanlagen» und sind demnach baubewilligungsfrei zu erstellen. Die