a) Der Beschwerdegegner plant auf der Ostseite der Bauparzelle Nr. N.________ im Bereich des Sitzplatzes als Abgrenzung zur Nachbarparzelle Nr. D.________ und auf der Westseite der Bauparzelle Nr. N.________ im Bereich des Betonfundaments als Abgrenzung zur Nachbarparzelle Nr. E.________ Sichtschutzwände.