Es liegt mithin ein örtlicher und funktionaler Bezug zu einer Hauptanlage vor. Auf den bewilligten Plänen sind die beiden Nebenanlagen zwar nicht eindeutig vermasst.13 Für das Betonfundament auf der Westseite lassen sich jedoch die Masse 4 m auf 3.65 m errechnen, was eine Grundfläche von 14.6 m2 ergibt.14 Die Masse des sanierten Sitzplatzes auf der Ostseite sind mit 3 m auf 2 m angegeben15, wobei lediglich die Länge von 3 m vermasst ist.16 Nichtsdestotrotz lässt sich aus den baubewilligten Plänen schliessen, dass die Grundfläche der beiden Nebenanlagen das oberwähnte Höchstmass der Praxishilfe einhalten, unabhängig davon, ob die Sichtschutzwände als Seitenwände anzusehen sind oder nicht.