b BewD wie Kleinbauten einerseits einen örtlichen und funktionellen Bezug zu einer Hauptanlage. Sodann bedeutet «klein» an und für sich klein und nicht klein im Verhältnis zur Hauptanlage. Für die Beschaffenheit von ungedeckten Gartensitzplätzen als baubewilligungsfreie Nebenanlagen bestehen keine Vorschriften. Gemäss der erwähnten Praxishilfe dürfen ungedeckte Gartensitzplätze mit einer oder zwei Seitenwände eine Grundfläche von 15 – 20 m2 nicht überschreiten. Ohne Seitenwände gilt kein Höchstmass.