2. Umgebungsgestaltung: Fundament auf der Westseite / Bodenplatten auf der Ostseite a) Der Beschwerdegegner erstellte auf der Westseite der Bauparzelle Nr. N.________ ein Betonfundament. Auf der Ostseite der Bauparzelle Nr. N.________ sanierte der Beschwerdegegner einen bestehenden Sitzplatz, indem er neue Betonplatten verlegte. Die Parzelle Nr. N.________ liegt in der Wohnzone W2.