3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet8, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde hält in ihrer Eingabe vom 4. August 2021 am Gesamtentscheid vom 2. Juni 2021 fest und beantragt die Abweisung der drei Beschwerden unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. Der Beschwerdegegner seinerseits beantragt mit Beschwerdeantwort vom 5. August 2021 ebenfalls unter Kosten- und Entschädigungsfolge die Abweisung der Beschwerden der Beschwerdeführer, soweit darauf einzutreten sei. Mit Eingaben vom 6. September 2021 reichten die Beschwerdeführer 3 und 4 weitere Stellungnahmen ein.