unter Kosten- und Entschädigungsfolge.» c) Der Beschwerdeführer 4 stellt in seiner Beschwerde folgende Rechtsbegehren: «1. Hauptbegehren Die mit Bauentscheid Nr. 384/2021 der Einwohnergemeinde Grindelwald, Gemeindeverwaltung erteilten Baubewilligungen seien aufzuheben und es sei der Bauabschlag zu erteilen, 2. Eventualbegehren Die mit Bauentscheid Nr. 384/2021 der Einwohnergemeinde Grindelwald, Gemeindeverwaltung erteilten Baubewilligungen seien soweit die Sichtschutzwand Ost und den Neubau Holzschopf auf der Westseite betreffend aufzuheben und es sei der Bauabschlag zu erteilen,