Am 11. Dezember 2020 ging bei der Gemeinde sodann das Baugesuch auf den ordentlichen Formularen, unterzeichnet am 8. Dezember 2020, ein.6 Im beigelegten Schreiben vom gleichen Tag stellte der Beschwerdegegner das Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Strassenabstandes.7 Gegen das nachträgliche Baugesuch gingen mehrere Einsprachen ein. Mit Bauentscheid vom 2. Juni 2021 erteilte die Gemeinde die Baubewilligung und eröffnete die weiteren erforderlichen Bewilligungen. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführer 1 und 2 gemeinsam am 29. Juni 2021 sowie die Beschwerdeführer 3 und 4 je separat am 5. Juli 2021 eine Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein.