Der Beschwerdegegner reichte daraufhin am 2. Oktober 2020 ein handschriftliches nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für die Überdachung des Eingangsbereichs sowie die im hängigen Baupolizeiverfahren umstrittenen Bauarbeiten auf der Parzelle Grindelwald Grundbuchblatt Nr. N.________.4 Dieses entsprach nicht den geltenden Formvorschriften. Mit Eingabe vom 3. Dezember 20205 verzichtete der Beschwerdegegner auf die «Dachverlängerung» [im Baugesuch als «Überdachung des Eingangsbereichs» bezeichnet]. Am 11. Dezember 2020 ging bei der Gemeinde sodann das Baugesuch auf den ordentlichen Formularen, unterzeichnet am 8. Dezember 2020,