Anlässlich der Besprechung vor Ort am 25. Juni 2020 mit dem Grundeigentümer der Bauparzelle [Beschwerdegegner im Verfahren vor der BVD] konnte nicht abschliessend festgestellt werden, ob es sich bei sämtlichen bisher getätigten oder geplanten Bauarbeiten um baubewilligungsfreie Vorhaben handelt.1 Gestützt auf diese Erkenntnis eröffnete die Gemeinde ein baupolizeiliches Verfahren und gewährte dem Beschwerdegegner mit Schreiben vom 30. Juni 2020 das rechtliche Gehör. Gleichzeitig untersagte sie ihm die weiteren Arbeiten an den beiden Bodenplatten. Die Umgebungsarbeiten durfte der Beschwerdegegner demgegenüber weiterführen.2